Die Satzung des BV Charlottenburg |
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§ 1 bis § 6
1. Der Verein führt den Namen "Bezirksverband Charlottenburg der Kleingärtner e.V." und hat seinen Sitz im Verwaltungsbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin. Er wird nachstehend als "Bezirksverband" bezeichnet, sein Geschäftsbereich liegt in Berlin-Brandenburg.
2. Der Bezirksverband ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 95 VR 83 Nz eingetragen. Der Bezirksverband ist Mitglied im Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Charlottenburg.
1. Der Bezirksverband haftet Dritten gegenüber nur mit seinem Vereinsvermögen.
Eine Haftung der einzelnen Mitglieder für Angelegenheiten des Bezirksverbandes ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist eine Haftung des Bezirksverbandes für Angelegenheiten seiner Mitglieder.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
1. Der Bezirksverband verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Bundeskleingartengesetzes vom 28. Februar 1983 und im Sinne der Abgabenordnung oder der an die Stelle dieser Vorschriften tretenden gesetzlichen Bestimmungen.
2. Der Bezirksverband verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke. Etwaige finanzielle Überschüsse sind ausschließlich kleingärtnerischen Zwecken zuzuführen.
1. Der Bezirksverband bezweckt die Erhaltung und Förderung des Kleingartenwesens auf demokratischer Grundlage. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Er erstrebt ausschließlich, das Kleingartenwesen zu fördern und seine Mitglieder fachlich zu betreuen.
2. Die Aufgaben des Bezirksverbandes im einzelnen sind: